- 1780 -

1284. April 13. Breslau.

f. 5. p. resurr. dom.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, gestattet seinem Protonotar Peter, das ihm zu lebenslänglichem Besitze überlassene Gut des Sandstiftes, Parva Olesnicz (Klein-Oels bei Oels), weil dieses zu polnischem Rechte dem Stifte zu wenig einbrachte, nun zu deutschem Rechte auszusetzen, wie solches das benachbarte Bresalanca (Kunersdorf) hat, unter Hinzufügung des Waldes Lansona und unter Befreiung der Kolonisten von allen Lasten des polnischen Rechtes, doch unter Vorbehalt der herzogl. Einkünfte, welche die Kolonisten in gleicher Weise wie in Kunersdorf, wenn gleich erst nach Ablauf gewisser Freijahre (3 bei bebauten, 6 bei unbebauten Aeckern), zu entrichten haben. Das Vorwerk, welches der Protonotar bei der Aussetzung eigner Bebauung vorbehalten, soll mit Haus und Hof nach dessen Tode vertragsmässig an das Stift fallen.

Z.: Symon Gallicus, Schambor, Wocecho von Stulna, Tymo von Strehlen, Jacob dr. legum, Mag. Wernher. Ausgeführt durch den Hofnotar Mag. Ludwig.


Aeltestes Kopialb. des Sandstiftes No. 95 im Staatsarch. Aus dem Repert. Heliae f. 710 im Staatsarchiv, mitgetheilt von Stenzel, Jahrb. der vaterl. Geschichte 1840 S. 128, als Formel zugestutzt und mit einigen formellen Zusätzen im Formelbuche des Henr. Italicus ed. Voigt. S. 153. Die fer. 4 bei Stenzel beruht nur auf einem Lesefehler.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.